Allgemeine Geschäftsbedinungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)

Stand 11.12.2023

 

Inhaltsübersicht

 

§1 Geltungsbereich

Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Angebote, Reservierungen und Verträge bezugnehmend auf alle Unterkünfte, die unter den Marken "staygood Ferienwohnungen" sowie „Alpenferienwohnungen“ durch die Firma "staygood GmbH" vermittelt werden. Die Firma "staygood GmbH" schließt als Vermittler im Namen und auf Rechnung des Wohnungseigentümers mit dem Vertragspartner einen Beherbergungsvertrag.

Als Vertragspartner gelten volljährige, natürliche oder juristische Personen des In- und Auslandes, die als Gast oder für einen Gast einen Beherbergungsvertrag abschließen.

Als Gast bzw. Gäste gelten natürliche Personen, welche die Beherbergung in Anspruch nehmen. Der Gast ist in der Regel zugleich Vertragspartner. Als Gast gelten auch jene Personen, die mit dem Vertragspartner anreisen (z.B. Familienmitglieder, Freunde, etc.).

Der Beherbergungsvertrag kommt durch die Annahme der Bestellung des Vertragspartners durch den Vermittler und mit dem Erhalt der verbindlichen Buchungsbestätigung zustande. Elektronische Erklärungen gelten als zugegangen, wenn die Partei, für die sie bestimmt sind, diese unter gewöhnlichen Umständen abrufen kann.

Nach Reisebeginn darf die Unterkunft nicht mehr an andere als im Vertrag genannte Personen zur Nutzung übergeben oder die Nutzung abgetreten werden, es sei denn, dies wird zwischen den Parteien schriftlich festgelegt. Bis zum Reisebeginn kann der Vertragspartner verlangen, dass dritte Personen in die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintreten. In diesem Fall haften der bisherige Vertragspartner sowie der neue Gast gesamtschuldnerisch für den Mietpreis, sowie mögliche entstandene Mehrkosten.

 

§2 Buchungsbedingungen

§2.1 Preise

Mit der verbindlichen Buchungsbestätigung ist der Vertragspartner verpflichtet, den ausgewiesenen Preis zu zahlen. Für die Buchung verbindlich ist nur der in dieser Bestätigung ausgewiesene Gesamtpreis.

Preisnachlässe und/oder Sonderangebote können nachträglich nicht mehr genutzt werden, wenn die Buchungsbestätigung versandt worden ist. Diese müssen bei der Buchung genannt (per Telefon) oder eingegeben (per Internet) werden.

Alle Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer soweit nicht anders angegeben.

Erhöht sich zwischen Vertragsabschluss und Anreise aufgrund geänderter gesetzlicher Vorschriften die Mehrwertsteuer, so erhöht sich auch der Gesamtpreis um den entsprechenden Prozentsatz.

Ändert sich zwischen Vertragsabschluss und Anreise der in Garmisch-Partenkirchen geltende Kurbeitrag, so ändert sich auch der Gesamtpreis entsprechend.

Neben dem Reisepreis sind die Kosten für Endreinigung, die örtlich festgelegte Kurtaxe und/oder sonstigen Gebühren, sowie die evtl. gesondert abzuschließende Reiserücktrittsversicherung vor Anreise zu zahlen.

 

§2.2 Vertragsabschluss

Über die Webseiten www.alpenferienwohnungen.de und www.garmisch-ferienwohnung.de präsentiert der Vermittler eine Auswahl an Unterkünften und ermöglicht es diese entweder online zu buchen oder ein unverbindliches Angebot anzufordern.

Kann die gewünschte Unterkunft in dem gewünschten Zeitraum bereitgestellt werden, erhält der Vertragspartner vom Vermittler per E-Mail - je nach Vorauswahl - eine verbindliche Buchungsbestätigung zur gewünschten Unterkunft oder ein unverbindliches Angebot über eine Auswahl an Unterkünften.

Der Beherbergungsvertrag kommt mit Erhalt der verbindlichen Buchungsbestätigung zustande und verpflichtet den Vertragspartner rechtskräftig zur Zahlung. Die Buchungsbestätigung stellt gleichzeitig die Pro Forma Gesamtrechnung und den Beherbergungsvertrag dar. Mit dem Vertragsabschluss akzeptiert der Vertragspartner die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Bei groben Verstößen gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder die jeweilige Hausordnung des Beherbergungsbetriebs ist der Vermittler berechtigt, das Mietverhältnis sofort und fristlos zu kündigen.

Ein Rechtsanspruch auf Rückzahlung der Mietsumme oder eine Entschädigung besteht nicht (s. § 2.5).

 

§2.3 Zahlungen und optionale Kaution

Der Vertragspartner ist verpflichtet bei Vertragsabschluss innerhalb von 7 Werktagen eine Anzahlung in Höhe von mindestens 20% der Gesamtsumme, zuzüglich Kaution zu leisten. Die Restzahlung ist bis spätestens 30 Tage vor Anreise fällig. Wenn zwischen Vertragsabschluss und Reiseantritt weniger als 30 Tage liegen, ist der Gesamtbetrag innerhalb von 5 Werktagen zu begleichen, spätestens aber am Anreisetag.

Bei verspäteter Zahlung sendet der Vermittler ein Erinnerungsschreiben und der Vertragspartner hat die Möglichkeit, innerhalb von 5 Werktagen die rückständige Zahlung zu leisten. Erfolgt auch nach Ablauf dieser Frist keine Zahlung, kann der Vermittler vom Vertrag zurücktreten und der Vertragspartner haftet in vollem Umfang für den entstandenen Schaden, einschließlich der Kosten, die im Zusammenhang mit der Reservierung und Vertragsauflösung entstanden sind. Bereits gezahlte Beträge werden mit diesen Annullierungsgebühren und der eventuell fälligen Vergütung für sonstigen Aufwand verrechnet.

Der Vermittler kann je nach Größe und Ausstattung des Objekts eine Kaution in Höhe von 0,00 € bis 500,00 € (pro Objekt) berechnen. Die jeweilige Kaution wird im Buchungsprozess angezeigt und ist vorab mit der Anzahlung zu bezahlen. Bei Nichtbezahlung kann dem Vertragspartner und seinen Mitreisenden die Benutzung der Unterkunft verwehrt werden.

Der Vermittler behält sich vor, nachträglich eine Aufwandsentschädigung in Rechnung zu stellen, bzw. einen Teil der hinterlegten Kaution einzubehalten, sollte die Unterkunft bei Kontrolle nach der Abreise des Vertragspartners Schäden aufweisen, oder wenn die Unterkunft stark verunreinigt zurückgelassen wurde.

Der Vermittler weist darauf hin, dass alle Unterkünfte Nichtraucherwohnungen sind und in den Räumen des Beherbergungsbetriebs nicht geraucht werden darf. Im Falle einer Nichtbeachtung, werden die Kosten für zusätzlichen Reinigungsaufwand oder entstandene Schäden dem Vertragspartner in Rechnung gestellt.

Etwaige Mängel oder Unregelmäßigkeiten im Hinblick auf die Abnahme der Unterkunft, werden dem Vertragspartner vom Vermittler nach Abreise mitgeteilt und im Rahmen einer Schadensregulierung bearbeitet. Sollten keine Mängel vorliegen, erfolgt die Rückerstattung der Kaution in der Regel innerhalb von 7, spätestens aber 14 Werktagen nach Abreise. Eventuelle Schadensersatzansprüche erlöschen durch die Rückerstattung der Kaution nicht.

 

§2.4 Beginn und Ende der Beherbergung

Am Anreisetag steht die Unterkunft dem Gast, nach Absprache mit dem Vermittler, in der Regel ab 15:00 Uhr, zur Verfügung. Die Möglichkeit einer Verzögerung (z.B. aufgrund andauernder Reinigungsarbeiten) ist hierbei nicht ausgeschlossen.

Sollte die Anreise nach 17:00 Uhr erfolgen, muss dies vorher mit dem Vermittler abgesprochen werden. Die Schlüsselübergabe, sowie -abgabe erfolgt nach Rücksprache mit dem Vermittler.

Die Räume des gemieteten Objekts sind durch den Vertragspartner am Tag der Abreise bis spätestens 10:00 Uhr freizumachen. Der Vermittler ist berechtigt, einen weiteren Tag in Rechnung zu stellen, wenn die gemieteten Räume nicht fristgerecht freigemacht sind. Die Unterkunft ist am Abreisetag besenrein zu hinterlassen. Verursachte Abfälle, insbesondere Pfandflaschen und Altglas sind eigenständig zu entsorgen. Bei übermäßiger Verschmutzung behält sich der Vermittler vor, zusätzlich entstandene Kosten für die Reinigung von der Kaution einzubehalten oder nachträglich in Rechnung zu stellen (s. 2.3).

 

§2.5 Rücktritt vom Beherbergungsvertrag

§2.5.1 Rücktritt durch den Vertragspartner

Der Beherbergungsvertrag kann grundsätzlich jederzeit vor Anreise durch einseitige Erklärung durch den Vertragspartner aufgelöst werden. Hierbei können dem Vertragspartner, je nach Stornierungsdatum, Stornierungsgebühren in Rechnung gestellt werden. Diese Gebühren richten sich nach den bei Buchung vereinbarten Stornierungsbedingungen.

Erforderlich ist in jedem Fall eine Nachricht in Textform, per Mail, Fax, Brief oder eingeschriebenen Brief. Im Falle eines Rücktrittes ist die Vermittlungsagentur berechtigt, eine pauschale Stornierungsgebühr nach folgender Staffelung zu berechnen:

  • Stornierung mit mehr als 14 Tagen vor Anreise: 0%
  • Stornierung zwischen 14 und 7 Tagen vor Anreise: 50%
  • Stornierung mit weniger als 7 Tagen vor Anreise: 80%
  • Bei Nichtanreise (No-Show): 100%
  • Reiseabbruch während des Aufenthaltes: 100%

Der Tag, an dem die Benachrichtigung über den Wunsch zum Rücktritt beim Vermittler eingeht, ist der Tag dessen Datum zur Festsetzung der Höhe der Stornierungsgebühren genutzt wird. Die Bearbeitung von Stornierungsvorgängen und eventuelle Rückerstattungen erfolgen erst nach dem ursprünglich gebuchten Abreisedatum.

Die Erhebung der Stornierungskosten bezieht sich auf den reinen Mietpreis. Zusätzliche, aufgrund der Stornierung nicht anfallende Kosten wie Endreinigung, Kurtaxe und weitere gebuchte Extras, werden dem Vertragspartner in jedem Fall vollständig zurückerstattet.

Beim Vorliegen eines offiziellen Beherbergungsverbots für das Reisegebiet und für den gebuchten Reisezeitraum, ist eine kostenfreie Stornierung möglich.

Im Falle einer kostenpflichtigen Stornierung bemüht sich der Vermittler, die Unterkunft erneut zu belegen. Sollte der Vermittler die Unterkunft erfolgreich weitervermieten, werden dem Gast, der die Stornierung veranlasst hat, die Stornogebühren lediglich für jene Nächte berechnet, die nicht erneut belegt werden konnten.

Bei Nicht-Anreise ohne vorherige Rückmeldung an den Vermittler (No-Show), werden 100 % des Mietpreises in Rechnung gestellt.

Bei einer Stornierung vor Ort und somit einer früheren Abreise als ursprünglich gebucht, sind die vollen Kosten der nicht in Anspruch genommenen Übernachtungen, sowie in Anspruch genommene Extras vom Vertragspartner zu bezahlen.

Die Beweislast, dass der Vermittler sich Aufwendungen bei der Weitervermietung erspart hat, liegt beim Gast.

 

§2.5.2 Rücktritt durch den Vermittler

Wurde die Anzahlung vom Vertragspartner nach einmaliger Erinnerung nicht fristgerecht geleistet, kann der Vermittler ohne Nachfrist vom Beherbergungsvertrag zurücktreten.

Falls der Gast bis 20:00 Uhr des vereinbarten Ankunftstages nicht erscheint, besteht keine Beherbergungspflicht, es sei denn, dass ein späterer Ankunftszeitpunkt vereinbart wurde.

Bis spätestens 2 Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Vertragspartners kann der Beherbergungsvertrag durch den Vermittler, aus sachlich gerechtfertigten Gründen durch einseitige Erklärung aufgelöst werden.

Der Vermittler ist berechtigt, den Beherbergungsvertrag jederzeit und mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund aufzulösen, insbesondere wenn der Vertragspartner bzw. einer der Gäste

  • von den Räumlichkeiten des Beherbergungsbetriebes einen erheblich nachteiligen Gebrauch macht oder durch rücksichtsloses, anstößiges oder sonst grob ungehöriges Verhalten den übrigen Gästen, dem Eigentümer, den im Beherbergungsbetrieb wohnenden Dritten, oder Angestellten des Beherbergungsbetriebs gegenüber, das Zusammenwohnen verleidet oder sich gegenüber diesen Personen einer mit Strafe bedrohten Handlung gegen das Eigentum, die Sittlichkeit oder die körperliche Sicherheit schuldig macht;
  • von einer ansteckenden Krankheit oder einer Krankheit, die über die Beherbergungsdauer hinausgeht, befallen wird oder sonst pflegebedürftig wird;
  • die vorgelegten Rechnungen bei Fälligkeit innerhalb einer zumutbar gesetzten Frist nicht bezahlt.

Wenn die Vertragserfüllung durch ein als höhere Gewalt zu wertendem Ereignis (z.B. Elementarereignisse, Streik, behördliche Verfügungen etc.) unmöglich wird, kann der Vermittler den Beherbergungsvertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungs-frist auflösen, sofern der Vertrag nicht bereits nach dem Gesetz als aufgelöst gilt, oder der Vermittler von seiner Beherbergungspflicht befreit ist.

Etwaige Ansprüche auf Schadenersatz etc. des Vertragspartners sind ausgeschlossen.

 

§2.5.3 Krankheit oder Tod des Gastes

Ist Gefahr in Verzug, kann der Vermittler eine ärztliche Betreuung auch ohne besonderen Wunsch des Gastes veranlassen, insbesondere dann, wenn dies notwendig ist und der Gast hierzu selbst nicht in der Lage ist. Solange der Gast nicht in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen oder die Angehörigen des Gastes nicht kontaktiert werden können, wird der Vermittler auf Kosten des Gastes für notwendige ärztliche Behandlung sorgen. Der Umfang dieser Sorgemaßnahmen endet jedoch mit dem Zeitpunkt, in dem der Gast Entscheidungen treffen kann oder die Angehörigen vom Krankheitsfall benachrichtigt worden sind.

Der Vermittler behält sich gegenüber dem Vertragspartner und dem Gast oder bei Todesfall gegen deren Rechtsnachfolger Ersatzanspruch für möglicherweise entstandene Kosten vor.

 

§2.6 Kurbeitrag und Gästekarte

§2.6.1 Garmisch-Partenkirchen

Personen, die sich zu Kur- oder Erholungszwecken im Kur- und Gemeindegebiet der Gemeinde Garmisch-Partenkirchen aufhalten, ohne dort ihre Hauptwohnung im Sinne des Melderechts zu haben, und denen die Möglichkeit zur Benutzung der Kureinrichtungen und zur Teilnahme an Veranstaltungen geboten wird, sind verpflichtet, einen Kurbeitrag zu entrichten. Diese Verpflichtung ist nicht davon abhängig, ob und in welchem Umfang Einrichtungen, die Kurzwecken dienen, tatsächlich in Anspruch genommen werden. Der Kurbeitrag ist ein festgelegter und zweckgebundener Beitrag, aus dessen Erlösen "zu Kurzwecken bereitgestellte Anlagen" erschlossen und unterhalten werden und ist vor Anreise an den Vermittler zu entrichten.

Personen ab dem vollendeten 16. Lebensjahr zahlen den vollen Kurbeitrag. Kinder und Jugendliche ab dem vollendeten 6. Lebensjahr bis zum vollendeten 16. Lebensjahr bezahlen einen verringerten Kurbeitrag. Schwerbehinderte mit einem Behinderungsgrad von mindestens 80 % bezahlen ebenfalls einen reduzierten Kurbeitrag. Der Kurbeitrag wird nach der Anzahl der Aufenthaltstage berechnet. Angefangene Tage gelten als volle Tage. Die Tage der An- und Abreise werden als ein Aufenthaltstag berechnet.

Von der Zahlung des Kurbeitrags sind befreit:

  • Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr;
  • Schwerbehinderte mit einem Behinderungsgrad von 100 %;
  • Begleitpersonen von Schwerbehinderten mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 80%, die laut amtlichem Ausweis auf ständige Begleitung angewiesen sind;
  • Angehörige von Patienten, sofern es für das Wohlergehen des Patienten erforderlich ist, wenn der Patient in einer lokalen Klinik behandelt wird und er das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat;
  • Personen, deren Aufenthalt im Kurgebiet ausschließlich geschäftlichen Zwecken dient und welche den geschäftlichen Zweck ihres Aufenthaltes durch ein Schreiben ihres Arbeitgebers oder anderweitig nachweisen können.

Eine Kurbeitragsbefreiung ist vor Anreise, spätestens unverzüglich nach Ankunft bei der Gemeinde unter Vorlage des Ausweises zu beantragen.

Mit der sog. „Zugspitz Arena Bayern-Tirol CARD“ bekommt jeder Gast bei seiner Ankunft (oder bei Spätanreisen am Folgetag) eine digitale Gästekarte vom Vermittler ausgehändigt. Sie ist nicht übertragbar und nur vollständig ausgefüllt für die Dauer des registrierten Aufenthaltes gültig.

Mit der Bestätigung der AGB willigen Sie ein, dass wir Ihre Daten an die Gemeinde weiterleiten dürfen, um Ihren Zugang zur digitalen Gästekarte freizuschalten. Wenn Sie lieber eine analoge Version in gedruckter Form erhalten wollen, geben Sie uns bitte rechtzeitig Bescheid.

Der aktuell in Garmisch-Partenkirchen gültige Kurbeitrag, sowie alle in der Gästekarte beinhalteten Leistungen finden sich unter: https://www.gapa.de/de/GaPa-vor-Ort/Garmisch-Partenkirchen/Gastekarte

 

§2.6.2 Farchant

Personen, die sich zu Kur- oder Erholungszwecken im Kur- und Gemeindegebiet der Gemeinde Farchant aufhalten, ohne dort ihre Hauptwohnung im Sinne des Melderechts zu haben, und denen die Möglichkeit zur Benutzung der Kureinrichtungen und zur Teilnahme an Veranstaltungen geboten wird, sind verpflichtet, einen Kurbeitrag zu entrichten. Diese Verpflichtung ist nicht davon abhängig, ob und in welchem Umfang Einrichtungen, die Kurzwecken dienen, tatsächlich in Anspruch genommen werden. Der Kurbeitrag ist ein festgelegter und zweckgebundener Beitrag, aus dessen Erlösen "zu Kurzwecken bereitgestellte Anlagen" erschlossen und unterhalten werden und ist vor Anreise an den Vermittler zu entrichten.

Personen ab dem vollendeten 16. Lebensjahr zahlen den vollen Kurbeitrag. Kinder und Jugendliche ab dem vollendeten 6. Lebensjahr bis zum vollendeten 16. Lebensjahr bezahlen einen verringerten Kurbeitrag.  Der Kurbeitrag wird nach der Anzahl der Aufenthaltstage berechnet. Angefangene Tage gelten als volle Tage. Die Tage der An- und Abreise werden als ein Aufenthaltstag berechnet.

Von der Zahlung des Kurbeitrags sind befreit:

  • Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr;
  • Schwerbehinderte mit einem Behinderungsgrad ab 80 %;
  • Begleitpersonen von Schwerbehinderten mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 80%, die laut amtlichem Ausweis auf ständige Begleitung angewiesen sind;
  • Personen, deren Aufenthalt im Kurgebiet ausschließlich geschäftlichen Zwecken dient und welche den geschäftlichen Zweck ihres Aufenthaltes durch ein Schreiben ihres Arbeitgebers oder anderweitig nachweisen können.

Eine Kurbeitragsbefreiung ist vor Anreise, spätestens unverzüglich nach Ankunft bei der Gemeinde unter Vorlage des Ausweises zu beantragen.

Mit der sog. „Gästekarte Farchant“ bekommt jeder Gast bei seiner Ankunft (oder bei Spätanreisen am Folgetag) eine Gästekarte vom Vermittler ausgehändigt. Sie ist nicht übertragbar und nur vollständig ausgefüllt für die Dauer des registrierten Aufenthaltes gültig.

Mit der Bestätigung der AGB willigen Sie ein, dass wir Ihre Daten an die Gemeinde weiterleiten dürfen, um Ihren Zugang zur digitalen Gästekarte freizuschalten. Wenn Sie lieber eine analoge Version in gedruckter Form erhalten wollen, geben Sie uns bitte rechtzeitig Bescheid.

Der aktuell in Farchant gültige Kurbeitrag, sowie alle in der Gästekarte beinhalteten Leistungen finden sich unter: https://www.farchant.de/informieren/gaestekarte

 

§3 Aufenthalt

§3.1 Übergabe, allgemeine Haftung und Nutzungsberechtigung

Die Ferienwohnung wird vom Vermittler in einem ordentlichen und sauberen Zustand mit vollständigem Inventar übergeben. Nebenkosten wie Wasser, Strom und Heizung sind im normalen Umfang im Mietpreis enthalten. Bei übermäßigen Preissteigerungen der Energiekosten aufgrund externer Ereignisse, kann vom Vermittler zusätzlich eine kompensierende Energiekosten-Pauschale berechnet werden.

Das Objekt ist bei Übernahme auf Schäden bzw. Mängel zu überprüfen und die Vermittlungsagentur darüber umgehend in Kenntnis zu setzen, so dass diese zeitnah behoben werden können. Auch Schäden bzw. Mängel die während der Mietzeit auftreten, sind unverzüglich zu melden.

Der Mieter haftet für die von ihm verursachten Schäden am Mietobjekt, dem Inventar und den Gemeinschaftseinrichtungen (z.B. kaputtes Geschirr, Schäden am Fußboden oder am Mobiliar). Hierzu zählen auch die Kosten für verlorene Schlüssel (s. § 3.2). Sollte eine Haftpflichtversicherung bestehen, ist der Schaden der Versicherung zu melden. Dem Vermittler ist der Name und Anschrift, sowie die Versicherungsnummer der Versicherung mitzuteilen.

Die Unterkunft darf nur von den in der Buchung aufgeführten Personen benutzt werden. Sollte die Unterkunft von mehr Personen als vertraglich vereinbart benutzt werden, hat der Vermittler das Recht, den Mietvertrag fristlos zu kündigen oder die zusätzlichen Personen in Rechnung zu stellen. Eine Untervermietung und/ oder Überlassung der Unterkunft an Dritte ist nicht erlaubt.

Das Inventar ist schonend und pfleglich zu behandeln und nur für den Verbleib in den Ferienwohnungen vorgesehen. Das Inventar darf nicht umgestellt werden.

Der Vertragspartner haftet auch für das Verschulden seiner Mitreisenden.

 

§3.2 Schlüsselverantwortung

Der Gast ist für die Dauer des Aufenthaltes in vollem Rahmen für die ausgehändigten Schlüssel verantwortlich. Bei Schlüsselverlust sind die entstehenden Kosten vom Vertragspartner zu tragen.

Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung oder einer Schlüsselversicherung im Rahmen einer Reiserücktrittsversicherung wird dringend empfohlen.

Eine Weitergabe der Schlüssel an Dritte, die nicht im Beherbergungsvertrag als Mitreisende aufgeführt sind, ist untersagt. Die Weitergabe an Dritte berechtigt den Vermittler zur fristlosen Kündigung des Beherbergungsvertrages.

Sollte sich der Gast aus seiner Unterkunft ausgeschlossen haben, kann er den Vermittler innerhalb der Geschäftszeiten für einen kostenfreien Öffnungsversuch kontaktieren. Außerhalb der Geschäftszeiten wird hierfür eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 50,00 € erhoben. Sollte eine Öffnung durch den Vermittler nicht möglich sein, werden dem Gast die Kosten für die Öffnung durch einen Schlüsseldienst in vollem Umfang in Rechnung gestellt.

 

§3.3 Mitnahme von Haustieren

Tiere dürfen nur in dafür vorgesehenen Objekten, nach vorheriger Zustimmung des Vermittlers und allenfalls gegen eine Gebühr pro Tier und Übernachtung in den Beherbergungsbetrieb gebracht werden.

Der Vertragspartner, der ein Tier mitnimmt, ist verpflichtet, dieses Tier während seines Aufenthaltes ordnungsgemäß zu verwahren bzw. zu beaufsichtigen oder dieses auf seine Kosten durch geeignete Dritte verwahren bzw. beaufsichtigen zu lassen. Tiere dürfen nicht alleine in der Wohnung zurück gelassen werden.

Der Vertragspartner bzw. Gast, der ein Tier mitnimmt, hat über eine entsprechende Tier-Haftpflichtversicherung, bzw. eine Privathaftpflichtversicherung, die auch mögliche, durch Tiere verursachte Schäden deckt, zu verfügen. Der Nachweis der entsprechenden Versicherung ist, auf Aufforderung des Vermittler hin, zu erbringen.

Der Vertragspartner bzw. sein Versicherer haften dem Vermittler gegenüber in vollem Umfang für Schäden, die mitgebrachte Tiere anrichten. Mögliche Schäden umfassen insbesondere auch jene Ersatzleistungen des Vermittler, die der Vermittler gegenüber Dritten zu erbringen hat.

Falls der Beherbergungsbetrieb über Wellnesseinrichtungen (Whirlpool, Sauna, etc.) verfügt, sind Tiere aus diesen Bereichen fernzuhalten.

 

§3.4 Internet-Nutzung

Steht im Beherbergungsbetrieb ein Internet-Zugang via WLAN oder LAN zur Verfügung, so ist dessen Nutzung nur für die Dauer des Aufenthalts und unter Einhaltung der Nutzungsbedingungen gestattet.

Internet-Nutzungsbedingungen:

Der Vertragspartner, bzw. Gast ist für alle über den Internet-Zugang in Anspruch genommenen, kostenpflichtigen Dienstleistungen oder Rechtsgeschäfte und dadurch entstehende Kosten verantwortlich. Die Nutzung geschieht auf eigene Gefahr.

Mit der Nutzung stellt der Gast den Vermittler von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verwendung des Internet-Zugangs durch den Gast oder die Mitreisenden beruhen. Dies gilt auch für alle Kosten und Aufwendungen, die im Zusammenhang mit einer rechtswidrigen oder der Nutzungsvereinbarung zuwiderlaufenden Verwendung entstehen können.

Eine Weitergabe der Zugangsdaten an Dritte ist nicht gestattet.

Der Vermittler übernimmt keine Haftung bei technischen Problemen oder Störungen und es bestehen keine Schadensersatzansprüche gegenüber dem Vermittler.

 

§3.5 Aufladen von Elektroautos / E-Ladestationen

Steht im Beherbergungsbetrieb eine E-Ladestation zur Verfügung, so darf diese nur nach Absprache mit dem Vermittler und gegebenenfalls gegen Bezahlung einer Nutzungsgebühr verwendet werden.

Das Aufladen von E-Autos an Haushaltssteckdosen ist aus Sicherheitsgründen ausdrücklich untersagt. Diese Steckdosen sind aufgrund der geringen Kw-Leistung nicht für eine Dauerbelastung geeignet. Der Mieter haftet in vollem Umfang für Schäden, die durch eine Nutzung von Haushaltssteckdosen verursacht werden. Der Vermittler übernimmt keine Haftung für Sach- und Personenschäden, die durch eine unsachgemäße Nutzung von Ladestationen entstehen.

In Garmisch-Partenkirchen gibt es eine Vielzahl an alternativen E-Ladestationen mit entsprechender Kw-Leistung, an der Sie Ihr Fahrzeug gerne laden können. (https://www.goingelectric.de/stromtankstellen/Deutschland/Garmisch-Partenkirchen/)

 

§3.6 Betretungs- und Hausrecht

Generell wird der Vermittler oder ein vom Vermittler beauftragter Dritter die Unterkunft nicht in Abwesenheit oder ohne Wissen und Zustimmung des Gastes betreten.

Unter bestimmten Umständen (z.B. um zwingend erforderliche Instandhaltungsmaßnahmen oder Reparaturen durchzuführen oder wenn erhebliche oder gegenwärtige Gefahr für das Objekt, deren Einrichtung oder darin lebende Personen oder Tiere vorliegt) ist der Vermittler oder ein vom Vermittler beauftragter Dritter dennoch berechtigt, die Ferienwohnung ohne Wissen oder Zustimmung des Gastes zu betreten.

§3.7 Waivo Schadenschutzprogramm

Alle Buchungen ab dem 01.11.2023 sind durch eine Zusammenarbeit des Vermittlers mit dem Versicherungsunternehmen Waivo automatisch gegen unabsichtliche Schäden während des Aufenthaltes bis mindestens zu einer Summe von 1500 $ abgesichert. 

Das Schadenschutzprogramm ist fester Bestandteil des Mietvertrages. Es ermöglicht einen sorgenfreien Urlaub in der Gewissheit, dass der Gast und seine Mitreisenden im Falle eines Unfalls und eines Schadens durch Waivo geschützt sind.  Alle Informationen zum Schadenschutzprogramm sind hier aufgeführt: https://waivo.io/staygood

Das Schadenschutzprogramm stellt den Gast ausdrücklich nicht von den Bedingungen aus 3.1 und 3.2 frei. Im Falle eines verursachten Schadens, ist dieser unverzüglich an den Vermittler zu melden, damit dieser den Schaden bei Waivo anmelden und sich um eine zeitnahe Behebung kümmern kann.

§4 Haftungsbeschränkungen

Der Vermittler haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die zweckmäßige Bereitstellung des Mietobjekts. Nur erhebliche, nicht fristgerecht beseitigte Mängel berechtigen zum Rücktritt vom Beherbergungsvertrag.

Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen in Wasser- oder Stromversorgung, sowie Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt ist ausgeschlossen.

Im Falle einer Absage der verbindlichen Buchung durch den Vermittler, in Folge höherer Gewalt oder anderer, unvorhersehbarer Umstände (wie z.B. bei Unfall oder Krankheit), beschränkt sich die Haftung auf die Rückerstattung der Kosten.

Bei berechtigtem Rücktritt entsteht kein Anspruch des Mieters auf Schadensersatz. Eine Haftung für Anreise- und Hotelkosten wird nicht übernommen.

Der Gastgeber haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die während des Aufenthalts für den Gast erkennbar als Fremdleistungen lediglich vermittelt oder beworben werden. Entsprechendes gilt für Fremdleistungen, die vom Gastgeber bereits zusammen mit der Buchung der Unterkunft vermittelt oder beworben werden, soweit diese in der Ausschreibung bzw. der Buchungsbestätigung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.

 

§5 Beschwerden & Mängel

Trotz aller Bemühungen seitens des Vermittler kann es vorkommen, dass Beschwerden entstehen. Diese Beschwerden sind jeweils unverzüglich den Mitarbeiter*innen mitzuteilen, damit diese Gelegenheit haben, für Abhilfe zu sorgen.

Sollte bei einer der gebuchten Leistungen ein Mangel bestehen und dieser nicht fristgerecht durch den Vermittler behoben werden können, so behält sich der Vermittler vor, dem Vertragspartner einen Preisnachlass in angemessener Höhe anzubieten.

Beschwerden werden mit größter Sorgfalt bearbeitet. Für Schäden und Mängel, die erst am oder nach dem Abreisetag gemeldet werden, besteht kein Anspruch auf Schadensersatz. Sollte eine Beschwerde dennoch nicht lösbar sein, ist der Vermittler dazu bereit an alternativen Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen, um eine gütliche Einigung im Interesse beider Parteien zu erwirken.

 

§6 Datenverarbeitung

Der Vermittler speichert personenbezogene Daten, welche unter Anderem für die interne Gästeverwaltung genutzt werden.

Der Vertragspartner erklärt sich mit der Verarbeitung seiner Daten und der Daten weiterer Gäste im Rahmen der Datenschutzerklärung einverstanden.

Die Datenschutzerklärung wird in einem eigenständigen Dokument näher erläutert und ist auf https://www.garmisch-ferienwohnung.de/de/datenschutz einsehbar.

 

§7 Schriftform

Andere als in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgeführte Vereinbarungen bestehen nicht.

Mündliche Absprachen werden nicht getroffen.

 

§8 Erfüllungsort, Gerichtsstand & Rechtswahl

Erfüllungsort ist der Ort, an dem der Beherbergungsbetrieb gelegen ist. Dieser Vertrag unterliegt deutschem formellen und materiellen Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand ist im zweiseitigen Unternehmergeschäft der Sitz des Vermittler, wobei der Vermittler überdies berechtigt ist, seine Rechte auch bei jedem anderem örtlichem und sachlich zuständigem Gericht geltend zu machen.

Es gilt deutsches Recht.

 

§9 Sonstiges

Der Vermittler ist berechtigt, gegen Forderung des Mieters mit eigenen Forderungen aufzurechnen. Der Mieter ist nicht berechtigt mit eigenen Forderungen gegen Forderungen des Vermittler aufzurechnen, es sei denn, der Vermieter ist zahlungsunfähig oder die Forderung des Mieters ist gerichtlich festgestellt oder vom Vermittler anerkannt.

Falls Regelungslücken bestehen oder eine der zuvor beschriebenen Geschäftsbedingungen rechtsungültig ist, so wird diese durch eine sinngemäß am nächsten kommende, gesetzliche Regelung ersetzt. Nicht betroffene Geschäftsbedingungen bleiben weiterhin gültig.

Offensichtliche Druckfehler binden den Vermittler nicht.

Mit diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen werden alle bisherigen Veröffentlichungen ungültig.

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